I. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin Katharina Hein, Bahnhofstraße 30, 51545 Waldbröl, (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie geltend auch für alle künftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
- „Lichtbilder“ bzw. „Bildmaterial“ i.S.d. AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Diapositive, Papierbilder, digitale Bilder, Videos in analoger/digitalisierter Form etc.).
II. Auftrag und Abnahme, Nebenpflichten
- Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Wird die vorgesehene Produktionszeit für die Fertigung der Lichtbilder aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- Hat der Kunden dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Mängelrügen bzgl. der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Fertigung der Lichtbilder Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen und der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Leistungen.
- Vorbehaltlich anderer Vereinbarung werden die Lichtbilder, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
- Mit Ablieferung der Lichtbilder ist der Kunde aufgefordert, die Abnahme innerhalb von 2 Wochen zu erklären. Sind dem Fotografen innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung der Lichtbilder keine Abnahmeerklärung oder nur eine verweigerte Abnahmeerklärung ohne Angabe von Mängeln zugegangen, gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
- Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenden Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Kunde hat den Fotografen von potentiellen Ersatzansprüchen Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, freizustellen.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Fotograf exklusiv mit der Fertigung des vertragsgemäß zu stellenden Bildmaterials beauftragt wird. Die Beauftragung eines weiteren gewerblich/entgeltlich tätigen Fotografen durch den Kunden oder Dritte bedarf der Zustimmung des Fotografen. Der Fotograf hat Priorität bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung vor allen Dritten, die Bildmaterial erstellen.
III. Urheberrecht
- Dem Fotograf steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation/dem Medium/Datenträger, welche(-s/-r) der Kunde angegeben hat oder welche(-s/-r) sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Nutzungsrecht, für das das Lichtbild ausweislich des Lieferscheins durch Auftrag zur Verfügung gestellt worden ist.
- Jede über Ziff. 2. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere für:
– eine zweite Verwertung oder Zweitveröffentlichung,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Lichtbildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung und Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeglicher Veröffentlichung im Internet oder in online-Datenbanken oder andern elektronischen Archiven (vorbehaltlich ausschließlich internen elektronischen Archiven des Kunden),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopys geeignet sind.
- Änderungen der Lichtbilder durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit M gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Lichtbild.
- Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
IV. Honorar
- Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vereinbarte Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der ges. MwSt.; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Mieten etc.) sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht in der vereinbarten Pauschale enthalten. Gegenüber Verbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MwSt. aus. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
- Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gem. Ziff. III. 2. abgegolten.
- Der Honoraranspruch ist bei Lieferung des Bildmaterials fällig. Wird Bildmaterial in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei mehrtägigen Aufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
V. Haftung
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst, Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Layouts, Negativen oder digitaler Lichtbilddaten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf der Höhe nach beschränkt maximal bis zum Betrag des vereinbarten Honorars.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
- Bei unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe i.H. des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk ist ein Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
VII. Datenverarbeitung
- Der zu Ziff. I. 1. genannte Fotograf ist verantwortliche Stelle für die personenbezogenen Daten des Kunden. Der Fotograf erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis in Übereinstimmung mit den deutschen und europäischen Datenschutzgesetzten, insbesondere der Datenschutzgrundordnung (DSGVO).
- Personenbezogene Daten i.S. dieser Datenschutzerklärung sind Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Kunden. Hierzu zählen insbesondere Name, E-Mail-Adresse, postalische Adresse, Telefonnummer sowie evtl. Kreditkarten- und Kontodaten und ggf. andere Daten, über die der Kunde direkt identifiziert werden kann.
- Der Fotograf verwendet personenbezogene Daten der Kunden, um Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit für den Kunden durchgeführten Aufträgen, Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu erfüllen, zur Korrespondenz, zur Rechnungstellung, zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche, sowie zur evtl. Kontaktanbahnung für zukünftige Leistungen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Kunden und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Auftrags und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen erforderlich. Die für den Auftrag vom Fotograf erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren ab Rechnungsstellung gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass der Fotograf aufgrund Steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist. Der Kunde ist mit einer darüber hinausgehenden Speicherung von bis zu 5 Jahren nach Beendigung des Auftrags einverstanden.
- Eine Weitergabe personenbedingter Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat in die Datenweitergabe eingewilligt oder der Fotograf ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher und gerichtlicher Anordnung zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.
- Der Kunde kann seine Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit gegenüber dem Fotografen wiederrufen, mit der Folge, dass der Fotograf die Einwilligung, die auf dieser Einwilligung beruht, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf; er kann seine personenbezogenen Daten jederzeit kostenlos einsehen und gem. Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen; er kann ggf. gem. Art. 16, 17, 18 DSGVO deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Sperrung verlangen; er kann sich gem. Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.
VIII. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten ist der Wohnsitz des Fotografen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber, auch wenn er Verbraucher ist, keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung zu dieser Schriftformklausel.
- Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berühre nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nähesten kommt.